
Beamte dürfen nichts annehmen ... nicht einmal Vernunft.
Bedeutung
Dieser Spruch spielt mit dem bürokratischen Begriff des "Annehmens" – im Verwaltungsrecht meint das das Empfangen unzulässiger Zuwendungen oder Bestechung. Die Pointe verschiebt den Begriff humorvoll: Beamte dürfen demnach auch keine Vernunft annehmen. Der Witz zielt auf das hartnäckige Klischee der sturren, uneinsichtigen Bürokratie, die Vorschriften konsequent über Menschenverstand und gesunden Hausverstand stellt. Ein Klassiker des Beamtenhumors. Der Spruch lebt von der Doppeldeutigkeit des Wortes und davon, dass ein juristisch klingendes Verbot plötzlich auf Einsicht und Klugheit übertragen wird.
Verwendung
Gut für Bürowände, Behördenhumor und Abschiedsgeschenke für Kollegen im öffentlichen Dienst. Passt auf Kaffeetassen, in Sammlungen politischer Witze oder in Texte über Bürokratie und Verwaltungskultur. Auch für Kabaretttexte und humorvolle Reden über den öffentlichen Dienst geeignet. Der Spruch sollte humorvoll und nicht herabsetzend eingesetzt werden, besonders wenn echte Verwaltungsarbeit gewürdigt bleiben soll.
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